Übersetzungen von Dokumenten - wofür sind sie notwendig?

29.09.2024

Ausländer, die viele amtliche Angelegenheiten in Norwegen erledigen möchten, müssen mit der Notwendigkeit rechnen, die erforderlichen Dokumente zu übersetzen. Diese werden nicht nur für den Erhalt von Sozialleistungen benötigt, sondern auch für grundlegende Angelegenheiten wie die Erlangung der Aufenthaltsregistrierung oder die Anerkennung des in Polen erworbenen Berufs. Überprüfen Sie, welche Dokumente Sie übersetzen lassen sollten, um die norwegischen amtlichen Angelegenheiten möglichst schnell zu erledigen.

Ausländer, die viele amtliche Angelegenheiten in Norwegen erledigen möchten, müssen mit der Notwendigkeit rechnen, die erforderlichen Dokumente zu übersetzen. Diese werden nicht nur für den Erhalt von Sozialleistungen benötigt, sondern auch für grundlegende Angelegenheiten wie die Erlangung der Aufenthaltsregistrierung oder die Anerkennung des in Polen erworbenen Berufs. Überprüfen Sie, welche Dokumente Sie übersetzen lassen sollten, um die norwegischen amtlichen Angelegenheiten möglichst schnell zu erledigen.

Familienzusammenführung

Personen, die Familienmitglieder, also Ehefrau und/oder Kind, zu sich holen möchten, müssen nach Einreichung des Antrags bei der UDI und bei einem Besuch bei der Polizei eine Geburts-/Heiratsurkunde mit Apostille mitbringen. Wenn diese Dokumente nicht auf einem EU-Formular sind, ist eine Übersetzung ins Norwegische oder Englische erforderlich. Zusätzlich ist zu betonen, dass die Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden muss.

 

 

Sozialleistungen

Wir können einige Beihilfen unterscheiden, für die eine Übersetzung der Dokumente erforderlich ist. Die erste Gruppe sind Leistungen im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes, nämlich:

  • Geburtsbeihilfe – diese können Mütter beantragen, die in Norwegen kein Einkommen erzielt haben, um Mutterschaftsgeld zu beantragen. Der einmalige Betrag der Geburtsbeihilfe beträgt 92.648 NOK. Sie kann frühestens nach der 22. Schwangerschaftswoche oder bis zum 6. Monat nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Wenn die Mutter des Kindes die Schwangerschaft in Polen führt oder in Polen geboren hat und die Geburtsbeihilfe beantragen möchte, muss sie die Schwangerschaftskarte oder die Geburtsurkunde des Kindes übersetzen lassen.
  • Mutterschaftsgeld – hier ist ähnlich wie bei der Geburtsbeihilfe die Übersetzung der Schwangerschaftskarte oder der Geburtsurkunde des Kindes erforderlich,
  • Vaterschaftsgeld – um Vaterschaftsgeld zu beantragen, ist die Übersetzung der Schwangerschaftskarte oder der Geburtsurkunde erforderlich, und wenn der Vater beabsichtigt, die Leistung für die Mutter zu beziehen, muss zusätzlich eine Bescheinigung der Mutter des Kindes über die Rückkehr zur Arbeit oder zum Studium übersetzt werden.

Zur zweiten Gruppe der Beihilfen, für die eine Übersetzung der Dokumente erforderlich ist, gehören Familien- und Betreuungsbeihilfe. Die grundlegenden Dokumente, um Leistungen zu beantragen, sind die Geburtsurkunde des Kindes und die Heiratsurkunde. Im Falle der Beantragung der Betreuungsbeihilfe ist es erforderlich, die Zugehörigkeit zum Sozialversicherungssystem für mindestens 5 Jahre sowohl der Mutter als auch des Vaters des Kindes zu dokumentieren. In diesem Zusammenhang, wenn Sie nicht länger als 5 Jahre in Norwegen gelebt haben, sollten Sie eine Bescheinigung von der ZUS erhalten, die zusätzlich übersetzt werden muss.

Zur letzten Gruppe der einkommensersetzenden Leistungen gehören:

  • Krankengeld und Rehabilitationsgeld (AAP) – im Falle des Bezugs dieser Leistungen sind Sie verpflichtet, mehrfach Dokumentationen über Ihren Gesundheitszustand, Ihre Behandlung und Genesungsprognosen an NAV zu senden.
  • Arbeitslosengeld – bei der Beantragung von Arbeitslosengeld können Sie einen Zuschuss für ein Kind beantragen. Wenn Sie diesen erhalten möchten, müssen Sie dem Antrag übersetzte Geburtsurkunden der Kinder beifügen.

 

 

Anerkennung des Berufs bei HK-dir und/oder DSB

Personen, die nach dem Umzug nach Norwegen in ihrem Beruf arbeiten möchten oder diejenigen, die eine neue, bessere Arbeit finden möchten, sollten die Anerkennung ihrer Ausbildung beantragen. Je nach Art des vorhandenen Berufs sollte der entsprechende Antrag bei HK-dir oder DSB eingereicht werden. Es ist erforderlich, z.B. Zeugnisse über den Abschluss von Schulen, Diplome, Lehrpläne, Arbeitszeugnisse vorzubereiten. Alle Dokumente für die Anträge müssen vereidigt übersetzt werden. Wenn Sie sich fragen, welche Dokumente Sie betreffen, finden Sie weitere Informationen auf der Seite.

 

 

Steuererklärungen und -korrekturen

Wenn Sie in Norwegen arbeiten, aber in Polen eine Familie (Ehefrau/Kind), eine eigene Immobilie oder einen Hypothekarkredit haben, haben Sie das Recht, während des Steuerabrechnungszeitraums in Norwegen zusätzliche Steuervergünstigungen zu beantragen. Je nach Ihrer Situation sollten Sie vorbereiten:

  • Geburtsurkunde des Kindes/Heiratsurkunde,
  • Bescheinigung über die Anmeldung mit der Familie im gesamten Jahr, auf das sich die Abrechnung oder Korrektur bezieht,
  • Eigentumsurkunde der Immobilie in Polen/Mietvertrag der Wohnung in Polen,
  • Bescheinigung der Bank über die gezahlten Zinsen für den Hypothekarkredit in einem bestimmten Jahr,
  • Bescheinigung des Kindergartens/der Vorschule/der Einrichtung mit zusätzlichen Aktivitäten Ihres Kindes, wenn Sie damit verbundene Kosten tragen.


Alle oben genannten Dokumente sollten übersetzt werden, wenn Sie die Pendlervergünstigungen, die Elternbeschreibung oder den Zinsabzug nutzen möchten.

 

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