Lieber Elternteil! Beantragen Sie Leistungen aus Norwegen

27.07.2025

Es ist bekannt, wie schwer es für frischgebackene Eltern ist, sich in der neuen Realität zurechtzufinden, wenn sich einfach alles verändert. Die gute Nachricht ist, dass Norwegen eine breite Palette an Sozialleistungen anbietet – sowohl für seine Bürger als auch für Personen, die dort arbeiten. Wenn Sie berufstätig sind, erfüllen Sie bereits eine der Voraussetzungen, um finanzielle Unterstützung für Ihr Kind zu beantragen!

Es ist bekannt, wie schwer es für frischgebackene Eltern ist, sich in der neuen Realität zurechtzufinden, wenn sich einfach alles verändert. Die gute Nachricht ist, dass Norwegen eine breite Palette an Sozialleistungen anbietet – sowohl für seine Bürger als auch für Personen, die dort arbeiten. Wenn Sie berufstätig sind, erfüllen Sie bereits eine der Voraussetzungen, um finanzielle Unterstützung für Ihr Kind zu beantragen!

Für welche Leistungen kann ich mich bewerben?

Zur besseren Übersicht stellen wir sie Ihnen unten als Liste vor. Denken Sie daran, dass jede Leistung ihre eigenen Regeln und Anspruchsvoraussetzungen hat – aber keine Sorge, wir erklären Ihnen alles!

1. Kindergeld – barnetrygd

Was ist das Kindergeld (barnetrygd)?

Dies ist das norwegische Pendant zum polnischen 500+ (ab 2024 – 800+), das in norwegischen Kronen ausgezahlt wird. Es steht jedem Kind ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr zu und beträgt derzeit 1.968 NOK monatlich.
Theoretisch darf eine gleichartige Leistung nicht gleichzeitig aus zwei verschiedenen Ländern bezogen werden, aber in der Praxis sieht es oft anders aus. Norwegen achtet jedoch sehr auf die Einhaltung internationaler Regeln, daher sollte vor der Antragstellung bei NAV sichergestellt werden, dass Norwegen vorrangig für die Auszahlung zuständig ist.

Wann kann man Kindergeld aus Norwegen beantragen?

Vereinfacht gesagt, Kindergeld aus Norwegen steht zu, wenn ein Elternteil in Norwegen arbeitet und der andere Elternteil in Polen nicht berufstätig ist. In diesem Fall hat Norwegen Vorrang bei den Auszahlungen.

Wenn der andere Elternteil in Polen berufstätig ist, also arbeitet oder steuerpflichtige Leistungen bezieht (z. B. Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld), hat Norwegen keinen Vorrang und zahlt das Kindergeld nicht aus.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Leistung zu erhalten?

Um antragsberechtigt zu sein, müssen Sie:

  • arbeiten oder steuerpflichtige Leistungen von NAV beziehen, wie z. B.: Eltern-, Kranken-, Rehabilitations-, Pflege- oder Arbeitslosengeld usw.,
  • mit den Kindern einen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Was müssen Sie dem Antrag beifügen?

Dem Antrag auf Kindergeld müssen Sie beifügen:

  • die Geburtsurkunde des Kindes (auf EU-Formular oder übersetzt ins Norwegische oder Englische),
  • die Heiratsurkunde (nur wenn die Eltern verheiratet sind),
  • den Arbeitsvertrag oder den Bewilligungsbescheid von NAV,
  • die Aufenthaltsregistrierung in Norwegen,
  • ein Ausweisdokument – Personalausweis oder Reisepass.

Wichtig! Kindergeld kann nur bis zu 3 Monate rückwirkend beantragt werden.

2. Betreuungsgeld – kontantstøtte

Was ist das Betreuungsgeld (kontantstøtte)?

Dies ist eine norwegische Leistung für Kinder, die keinen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten haben. Es entspricht dem polnischen Familienbetreuungskapital oder aktuell der Leistung Aktiver Elternteil. Das Betreuungsgeld steht etwas älteren Kindern zu, nämlich vom 13. bis zum 19. Lebensmonat, und beträgt derzeit 7.500 NOK monatlich. Wenn die Eltern in Polen Anspruch auf eine gleichartige Leistung haben, wird das norwegische Betreuungsgeld um den in Polen zustehenden Betrag gekürzt.

Wann kann man Betreuungsgeld aus Norwegen beantragen?

Das Betreuungsgeld beantragen Sie, wenn das Kind keine staatliche Kita oder Krippe besucht, also zu Hause bei einem Elternteil bleibt oder eine komplett private Einrichtung (ohne staatliche Zuschüsse) besucht.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Leistung zu erhalten?

Um antragsberechtigt zu sein, müssen Sie:

  • arbeiten oder steuerpflichtige Leistungen von NAV beziehen, wie z. B.: Eltern-, Kranken-, Rehabilitations-, Pflege- oder Arbeitslosengeld usw.,
  • mit den Kindern einen gemeinsamen Wohnsitz haben,
  • mindestens 5 Jahre dem Sozialversicherungssystem angehören – diese Voraussetzung gilt für beide Elternteile. Die Zugehörigkeit umfasst einen legalen Aufenthalt oder Arbeit in Norwegen oder Arbeitszeiten in Polen. Zeiträume aus verschiedenen EWR-Ländern werden zusammengerechnet.

Was müssen Sie dem Antrag beifügen?

Dem Antrag auf Betreuungsgeld müssen Sie beifügen:

  • die Geburtsurkunde des Kindes (auf EU-Formular oder übersetzt ins Norwegische oder Englische),
  • die Heiratsurkunde (nur wenn die Eltern verheiratet sind),
  • den Arbeitsvertrag oder den Bewilligungsbescheid von NAV,
  • die Aufenthaltsregistrierung in Norwegen,
  • ein Ausweisdokument – Personalausweis oder Reisepass.

Wichtig! Betreuungsgeld kann nur bis zu 3 Monate rückwirkend beantragt werden.

3. Elterngeld – Mutterschafts- und Vaterschaftsgeld – foreldrepenger

Was ist das Elterngeld?

Dies ist eine Leistung, die Ihr Einkommen ersetzen soll, während Sie zu Hause bei Ihrem Kind bleiben. Die Anspruchsdauer hängt von mehreren Faktoren ab:

  • dem gewählten Prozentsatz der Leistung,
  • der Information, ob der andere Elternteil Anspruch auf Elterngeld in Norwegen oder einem anderen EWR-Land, z. B. Polen, hat,
  • dem Anspruchszeitraum für den anderen Elternteil,
  • dem Geburtsdatum des Kindes.

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen, Ihre Situation zu klären und wie viele Wochen Elterngeld Ihnen zustehen.

Was müssen Sie dem Antrag beifügen?

Dem Antrag auf Elterngeld müssen Sie beifügen:

  • den Mutterpass oder die Geburtsurkunde des Kindes,
  • eine Bescheinigung über die Rückkehr der Mutter an den Arbeitsplatz, falls dies in Ihrer konkreten Situation erforderlich ist.

Bezieht die Mutter das Mutterschaftsgeld in Polen, empfiehlt es sich, auch den Bewilligungsbescheid beizufügen – dies beschleunigt die Bearbeitung des Antrags auf Vaterschaftsgeld bei NAV erheblich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Leistung zu erhalten?

Um Elterngeld in Norwegen beantragen zu können, müssen Sie:

  • mindestens 6 der letzten 10 Monate vor dem Bezug der Leistung Einkommen erzielt haben,
  • am Tag der Geburt des Kindes Mitglied des norwegischen Sozialversicherungssystems sein, d. h. sich legal in Norwegen aufhalten oder beschäftigt sein,
  • ein Jahreseinkommen von mindestens 0,5 G haben.


4. Einmalige Beihilfe – Geburtsbeihilfe – engangsstønad

Was ist die Einmalige Beihilfe – Geburtsbeihilfe?

Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine einmalige finanzielle Unterstützung für Mütter, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld erworben haben. Sie wird nach der Geburt oder Adoption des Kindes ausgezahlt und kann frühestens ab der 22. Schwangerschaftswoche, spätestens aber 6 Monate nach der Geburt oder Adoption beantragt werden. Die Höhe der Einmaligen Beihilfe beträgt derzeit 92.648 NOK.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Leistung zu erhalten?

Um die Einmalige Beihilfe beantragen zu können, müssen Sie mindestens 12 Monate vor der Geburt oder Adoption des Kindes Mitglied der folketrygden, also des norwegischen Sozialversicherungssystems, sein. Das bedeutet, dass Sie zum Zeitpunkt der Geburt einen Arbeitsvertrag haben oder sich legal aufhalten, d. h. eine Aufenthaltsregistrierung besitzen, die spätestens 12 Monate vor dem Geburtstermin ausgestellt wurde.

Achtung!

  • Diese Leistung steht Ihnen nicht zu, wenn Sie das Kind Ihres Partners adoptieren.
  • Sie können die Geburtsbeihilfe nicht beantragen, wenn Sie das Elterngeld gewählt haben.

Was müssen Sie dem Antrag beifügen?

Dem Antrag müssen Sie beifügen:

5. Versicherung für Sie oder Ihr Kind

Anlässlich der Geburt eines Kindes lohnt es sich, das S1-Formular zu erwähnen, das den norwegischen Krankenversicherungsschutz auf das Land des ständigen Wohnsitzes, z. B. Polen, ausdehnt. Wenn Ihr Kind in Polen geboren wurde und dort lebt, befindet sich Ihr Lebensmittelpunkt wahrscheinlich dort, was Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihren norwegischen Versicherungsschutz auch auf Polen auszuweiten.

Sie haben auch die Möglichkeit, ausschließlich Ihr neugeborenes Kind in Polen mit Ihrer norwegischen Versicherung zu versichern, wenn Sie selbst keine Erweiterung des Versicherungsschutzes benötigen oder nicht dazu berechtigt sind.

Es genügt, einen Antrag auf das S1-Formular zu stellen!

Wir haben großartige Neuigkeiten für Sie!

Sie müssen nicht mehr selbst nach Informationen suchen. Wir helfen Ihnen, alle Ihnen zustehenden Leistungen aus Norwegen zu erhalten. Wir sind für Sie da.

 

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