Geburtsbeihilfe in Norwegen – 92.648 NOK Unterstützung für Mütter
Die Geburt eines Kindes ist eine große Veränderung – auch finanziell. Nicht jede frischgebackene Mutter hat Anspruch auf das Mutterschaftsgeld in Norwegen. Für sie bietet der norwegische Staat eine einmalige Unterstützung an, das sogenannte engangsstønad (Geburtsbeihilfe).

Die Geburt eines Kindes ist eine große Veränderung – auch finanziell. Nicht jede frischgebackene Mutter hat Anspruch auf das Mutterschaftsgeld in Norwegen. Für sie bietet der norwegische Staat eine einmalige Unterstützung an, das sogenannte engangsstønad (Geburtsbeihilfe).
Für wen ist die Geburtsbeihilfe gedacht?
Die Geburtsbeihilfe richtet sich an Mütter, die keinen Anspruch auf das norwegische Mutterschaftsgeld erworben haben oder bewusst darauf verzichten und stattdessen die einmalige Beihilfe beantragen.
Die Geburtsbeihilfe kann auch in besonderen Situationen für Frauen gewährt werden, die:
- ein Kind adoptieren (bis zum Alter von 15 Jahren),
- eine Fehlgeburt nach der 22. Schwangerschaftswoche erleiden oder deren Kind kurz nach der Geburt verstirbt.
Die wichtigste Voraussetzung für den Bezug dieser Leistung ist, dass Sie mindestens 12 Monate vor der Geburt oder Adoption im norwegischen Sozialversicherungssystem versichert waren (z.B. durch Arbeit, legalen Aufenthalt, Leistungen von NAV).
Wann besteht kein Anspruch auf die Geburtsbeihilfe?
Sie haben keinen Anspruch auf die Geburtsbeihilfe (mehr Informationen), wenn Sie das Kind Ihres Partners/Ehepartners adoptieren oder wenn das adoptierte Kind älter als 15 Jahre ist. Die Geburtsbeihilfe steht auch nicht Müttern zu, die das Mutterschaftsgeld von NAV gewählt haben.
Seit dem 1. Januar 2023 beträgt die Geburtsbeihilfe 92.648 NOK. Wichtig: Dieses Geld ist steuerfrei und kann Ihr Haushaltsbudget gerade zu Beginn der neuen Familiensituation spürbar entlasten. Bei Mehrlingsgeburten (z.B. Zwillinge) wird die Leistung für jedes Kind separat ausgezahlt!
Kann der Vater den Antrag stellen?
Die Antwort lautet ja, aber nur in bestimmten Ausnahmefällen:
- als alleinerziehender Vater, der ein Kind adoptiert,
- nach dem Tod der Mutter und Übernahme der vollständigen Betreuung,
- wenn der Vater innerhalb von 53 Tagen nach der Geburt das alleinige Sorgerecht erhält.
Wie stellt man den Antrag?
Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden, sofern der Antragsteller sich mit BankID oder Buypass einloggen kann. Bei einem schriftlichen Antrag kann die Bearbeitungszeit länger dauern.
Wann sollte der Antrag gestellt werden und wie lange dauert die Entscheidung?
Der Antrag kann frühestens nach der 22. Schwangerschaftswoche und spätestens bis zum 6. Lebensmonat des Kindes oder ab dem Tag der Adoption gestellt werden. Achtung: Wenn Sie dies nicht tun, verlieren Sie den Anspruch auf die einmalige Beihilfe!
Es lohnt sich!
Mehr als 92.000 NOK können Sie finanziell entlasten, gerade dann, wenn Sie es am meisten brauchen. Dieser Betrag kann einen Teil der Erstausstattung, unerwartete Ausgaben oder einfach etwas Luft in den ersten Lebensmonaten des Kindes abdecken. Wenn Sie keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld (mehr Informationen) haben, ist diese Leistung für Sie! Es ist eine Chance auf einen ruhigeren Start in die neue Elternrolle.
Lassen Sie dieses Geld nicht liegen! Es ist eine Unterstützung, die Ihnen zusteht. Und wenn Sie Hilfe benötigen – wir sind da, um Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten.